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Vom ersten Probeschuss zum eigenen Startplatz

Einleitung

Schießsport lebt von Ruhe, Konzentration und einer Gemeinschaft, die aufeinander achtgibt. 

 

Wir sind ein überschaubarer Verein mit einem festen Kern aktiver Schützinnen und Schützen – vom Freizeitsport bis zur Deutschen Meisterschaft. Wer bei uns anfängt, wird nicht ins kalte Wasser geworfen, sondern von erfahrenen Mitgliedern begleitet.

 

Vorkenntnisse brauchen Sie keine. Eine eigene Waffe auch nicht: Der Verein besitzt Kurz- und Langwaffen, die Sie beim Vereinsschießen kostenlos ausleihen können. Passende Munition und Schießscheiben halten wir bereit.

 

Erst ausprobieren

Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie einmal auf dem Stand gestanden haben. 

 

Kommen Sie zu einem unserer Trainingstermine auf die Schießsportanlage Werneuchen, sehen Sie sich alles in Ruhe an und schießen Sie unter Aufsicht ein paar Schuss.

 

Melden Sie sich vorher kurz an, damit jemand Zeit für Sie hat, und bringen Sie einen gültigen Personalausweis mit. Als Gast zahlen Sie beim Vereinsschießen ein Startgeld von 5 Euro.

 

Schreiben Sie uns an info@sg-prenden-lanke.de.

 

Die aktuellen Trainings- und Wettkampftermine finden Sie unter "Termine".
 

Wer mitmachen kann

Grundsätzlich jede und jeder, der sich an die Sicherheitsregeln hält und regelmäßig dabei sein möchte. Unsere Satzung kennt erwachsene und jugendliche Mitglieder; jugendlich ist man bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

Für das Alter am Stand gibt das Waffengesetz den Rahmen vor: Mit Kleinkaliber (.22 lfB) darf ab 14 Jahren geschossen werden, mit Großkaliber ab 18. 

 

Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig; beim Schießen muss ein Erziehungsberechtigter oder eine beauftragte Aufsichtsperson dabei sein.
 

Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben nach der Satzung nur erwachsene Mitglieder.

Was Sie für den Antrag brauchen

Die Satzung verlangt vier Dinge. Sammeln Sie die am besten, bevor Sie
den Antrag abgeben:

 

  1. Den ausgefüllten Aufnahmeantrag. Sie finden ihn unter "Downloads".
  2. Ein aktuelles Passfoto.
  3. Ein polizeiliches Führungszeugnis, das bei der Abgabe nicht älter als sechs Monate ist. Beantragen können Sie es im Bürgeramt oder
    online beim Bundesamt für Justiz – ausgestellt wird es dort, nicht
    von der Polizei, auch wenn der Name das nahelegt. Die Gebühr beträgt
    derzeit 13 Euro, bis zur Zustellung vergehen in der Regel einige
    Werktage. Planen Sie das ein.
  4. Bei Minderjährigen die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen
    Vertreters.

 

Mit dem Antrag erkennen Sie unsere Satzung an. Lesen sollten Sie sie also vorher – auch sie steht unter "Downloads".
 

So läuft die Aufnahme

Erster Kontakt

Melden Sie sich bei uns und kommen Sie ein- bis zweimal zum Training mit. Sie lernen den Verein kennen, wir lernen Sie kennen – beides gehört dazu.

 

Antrag

Sie reichen den Aufnahmeantrag mit den oben genannten Unterlagen ein. 

 

Entscheidung

Über die Aufnahme auf Probe entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung muss er nach der Satzung nicht begründen; in aller Regel ist die Aufnahme aber eine Formsache, wenn man vorher ein paarmal da war.

 

Probezeit

Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe, und zwar für zwölf Monate. Die Probezeit beginnt, sobald Ihre Unterlagen vollständig vorliegen und die Aufnahmegebühr sowie der Beitrag für das laufende Jahr bezahlt sind – fällig innerhalb von 14 Tagen nach dem Aufnahmeschreiben des Vorstands. In dieser Zeit schießen Sie ganz normal mit und nehmen an allen Terminen teil – nur Stimmrecht haben Sie noch nicht und ein Vereinsamt können Sie nicht übernehmen. Das klingt nach einer langen Zeit, trifft sich aber gut: Genau zwölf Monate Mitgliedschaft verlangt auch das Waffengesetz, bevor man eine eigene Sportwaffe erwerben kann. Wer die Probezeit sportlich nutzt, hat am Ende beides zusammen.

 

Volle Mitgliedschaft

 

Am Ende der Probezeit entscheidet der Vorstand ein zweites Mal – über die endgültige Aufnahme. Danach sind Sie stimmberechtigtes Mitglied mit allen Rechten und Pflichten.

Was es kostet

Einmalig bei der Aufnahme

Aufnahmegebühr: 200 Euro.
Für Familienangehörige eines Mitglieds: 100 Euro. 

 

Jährlich 

Mitgliedsbeitrag: 200 Euro.
Schülerinnen, Schüler und Studierende bis 21 Jahre zahlen bei Vorlage eines gültigen Ausweises 50 Euro.

 

Wichtig dabei: In diesem Beitrag sind die Startgelder für alle Vereinsschießen bereits enthalten. Es kommt also kein Betrag pro
Wettkampf obendrauf. Wer über den Verein zusätzlich im BDS geführt wird, zahlt dessen Verbandsbeitrag oben drauf – derzeit 29 Euro im Jahr –, und zwar zusammen mit dem Vereinsbeitrag auf das Vereinskonto. Ändert der BDS seinen Beitrag, ändert sich dieser Betrag entsprechend. 

 

Wann gezahlt wird 

Nach der Entscheidung über die Aufnahme erhalten Sie ein Schreiben des Vorstands. Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag für das laufende Jahr sind innerhalb von 14 Tagen nach diesem Schreiben fällig. Mit dem Eingang der Zahlung beginnt Ihre Probezeit. In den Jahren danach ist der Jahresbeitrag jeweils im Voraus fällig, bis zum 31. Dezember für das folgende Jahr. 
 

Was Sie bei uns schießen können

Unser Verein gehört dem Deutschen Schützenbund (DSB) mit seinem Landes-und Kreisverband sowie dem BDS an und schießt die Disziplinen beider Verbände: Kurz- und Langwaffe, Klein- und Großkaliber, auf Distanzen bis 100 Meter. Einige unserer Mitglieder sind zusätzlich im IPSC unterwegs.

 

Über das Jahr tragen wir mehrere Vereinsmeisterschaften aus. Die Startplätze buchen Sie als Mitglied online selbst, die Ergebnisse stehen anschließend auf unserer Ergebnisseite.

 

Bei Vereinsveranstaltungen ist es gern gesehen, wenn Sie die Vereinskleidung tragen – Pflicht ist es nicht.

Der Weg zur eigenen Sportwaffe

Viele kommen mit dieser Frage zu uns, deshalb hier der ehrliche Überblick: 

 

Es dauert, und ohne Regelmäßigkeit geht es nicht. Wer eine eigene Sportwaffe erwerben möchte, braucht eine Waffenbesitzkarte. Dafür verlangt das Waffengesetz unter anderem

  • eine mindestens zwölfmonatige Mitgliedschaft in einem Verein, der  einem anerkannten Schießsportverband angehört, – den Nachweis regelmäßigen Schießens in diesen zwölf Monaten, entweder mindestens einmal in jedem Monat oder insgesamt mindestens achtzehn Mal,
  • die bestandene waffenrechtliche Sachkundeprüfung,
  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.

Über den Antrag entscheidet die zuständige Waffenbehörde, nicht der Verein. Wir bescheinigen Mitgliedschaft und Schießaktivität und begleiten Sie auf dem Weg dorthin. Ihre Trainingsteilnahme wird dafür im Verein dokumentiert – ein weiterer Grund, von Anfang an regelmäßig zu kommen. Die Angaben geben die derzeitige Rechtslage wieder und ersetzen keine Auskunft der Waffenbehörde.
 

Noch Fragen?

Schreiben Sie uns – wir antworten, so schnell es der Ehrenamtsalltag zulässt.

 

E-Mail: info@sg-prenden-lanke.de

 

Gut Schuss!

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